Herzlich willkommen bei der Fahrschule Thomas
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Interessantes

FES
Erläuterungen zum "Aufbauseminar FES"
ab 1.5.2014 Hier Fahreignungsseminar "Verkehrspädagogischer Teil" in der Fahrschule
"FES" bedeutet "Fahreignungsseminar" für punkteauffällige Kraftfahrer.
"FES" ist damit ein Seminar, um einen Punkt (aus der Kartei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen, sofern Sie nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister haben!!
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Die neue Regelung im Fahreignungsregister
Ihren Punktestand können Sie nur schriftlich erfragen (Datenschutz). Dieser Service ist jedoch kostenlos. Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Website des Kraftfahrbundesamtes.
Interessantes

ASF
Erläuterungen zum "Aufbauseminar ASF"
"ASF" bedeutet "Aufbau-Seminar für Fahranfänger".
"ASF" ist damit ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgeordnet (= keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein "ASF-Seminar" zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.
Je nach der Schwerwiegenheit des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein "ASF-Seminar" angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie die Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt (hier "Punktekatalog").
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.
Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein "ASF-Seminar" zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen, trotz Teilnahme an einem "ASF-Seminar" sowie einer Verwarnung, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend dem Straßenverkehrsgesetz hierzu speziell ausgebildet wurden (Befähigung § 2b Abs.2 StVG). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend. Die Anwesenheit muß vollständig erfolgen, da ansonsten keine Teilnahmebescheinigung vom Fahrlehrer ausgestellt werden darf (§ 37 Abs.2 FeV).
AbfahrkontrolleW-O-L-K-E-N ( Theorie-Thema Betriebssichereheit+Verkehrssicherheit)
Lichtschalter erklären
Automatischer und manueller Betrieb
Kontrolleuchten erklären
Bei eingeschalteter Zündung
Heckscheiben-Heizung
Schalter finden
Öffnen der Motorhaube
Mit rotem Hebel im Fußraum des Fahrers.
Dann folgendes überprüfen:
-Kühlmittel
-Motoröl
( Stand/Auffüllen)
-Scheibenreiniger
-Bremsflüssigkeit
Weitere Abfahrkontrolle
Reifen und Notfallset

Das kann der Prüfer fragen
Reifenkontrolle -Profilstärke?( mind. Profil 1,6 mm,TWI) -Luftdruck bei kaltem Reifen prüfen ( Tankstelle) -Beschädigungen?( Nagel oder ähnliches in der Flanke/Lauffläche) -Sommer oder Winterreifen ? -richtige Reifen?( ZulasungsbescheinigungTeil I/Fahrzeugschein)
Bei den meisten Pkw:
Verbandskasten im Kofferraum linker/rechter Radkasten/ im Kofferraumboden mit Erste Hilfe Symbol und Warndreieck im Kofferraumboden/ eventuell auch in den Heckdeckeln